Fibromyalgie-Netzwerk Saarland
Fibromyalgie-Netzwerk Saarland

Jeder niedergelassene Arzt, jede Ärztin kann Funktionstraining/ Rehasport verordnen. Eine spezielle Berechtigung zur Verordnung dieser Maßnahmen ist nicht notwendig. Die Vordrucke können wie üblich über die Kassenärztliche Vereinigung bestellt werden (Formular

Muster 56 »Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionssport.

Die Verordnung von Funktionstraining/ Rehasport erfolgt außerhalb des Budgets. Die Anzahl der Verordnungen pro Quartal ist nicht begrenzt.

Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Für Rehapsort können 50 Einheiten in 18 Monaten verordnet werden. Funktionstraining kann für 24 Monate verordnet werden. Rehasport ist für FMS-Patienten mit ausreichender körperlicher Leistungsfähigkeit geeignet. Funktionstraining ist für Patienten mit körperlicher Leistungsfähigkeit geeignet.

Weiterhin besteht die Möglichkeit "Sport pro Gesundheit" (qualitätsgesicherte Angebote zur Prävention und Rehabilitation) über ein Rezept für Bewegung zu verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 80% der Kurskosten.

http://cms.thueringen-sport.de/cms/upload/downloads/Sportwelten/Gesundheitssport/Rezept fuer Bewegung Thueringen.pdf

Verfasser: Prof. Dr. Winfried Häuser

Weitere Infos zur Verschreibung von Funktionstraining und Rehasport